Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung stellte unser Fraktionssprecher Gernot Abrahams folgende Frage an die Verwaltung: „Es besteht die Vermutung, dass ein Gemeinderatsmitglied schon längere Zeit nicht mehr seinen Hauptwohnsitz hier in unserer Gemeinde hat. Dieses GR-Mitglied soll mit seiner Familie in einem anderen Landkreis wohnen. Aufgrund von  verschiedenen     Gesetzespassagen stellt sich mir mittlerweile die Frage, ob diese Person wenn das so stimmt, nicht sogar massiv gegen das Kommunalselbstverwaltungsgesetz verstößt.

Zur Kenntnis genommen fuhr man mit der Tagesordnung fort. Am Ende der Sitzung  wurde dem Hauptamtsleiter persönlich auch der Name genannt.

Wochen später darf man dann im Anzeiger lesen: „Flätgen selbst, der aus persönlichen    Gründen nicht erneut für den Gemeinderat kandidiert, legt in diesem Zug sein Mandat  nieder.“ Hier hat nach unserer Auffassung einer seit Monaten eine Fraktion geleitet, die Politik in Quierschied mitbestimmt und Bezüge kassiert, was Ihm nicht zusteht. Als Landesgeschäftsführer der CDU-Saarland müsste er dies wissen. Lagen wir mit unserer Vermutung richtig?