Unserer Gemeinde erging es im Endeffekt nicht besser wie den privaten Einwendern, ebenso wie den über 150 Firmen und Trägern anderer öffentlicher Belange. Ihren Einwendungen wurde nicht abgeholfen, es gibt keine weitere Anhörung. Es bleibt nur der Klageweg mit einer Frist von einem Monat, so betonte es Gernot Abrahams einleitend in der Gemeinderatssitzung.
Mit den Einsprüchen hat man schon viel erreicht:
– Das verpflichtende Monitoring während der Flutung, also die engmaschige Überprüfung, ob doch negative Folgen eintreten, ist ein gutes Beispiel dafür, dass man sich der Sache doch nicht so sicher ist. Schäden werden nicht ausgeschlossen.
– Dass Schadstoffe beim Ansteigen des Wasserspiegels wie in einem Aktivkohlefilter in tieferen Schichten hängen bleiben und somit keine negativen Auswirkungen haben, sehen wir ebenfalls sehr kritisch.
– Ob Geländehebungen an Privatgebäuden und die öffentliche Infrastruktur unbeschadet bleiben, glauben wir nicht, auch wird eine Regulierung der RAG eher schwierig werden.
„Wir hören täglich, dass einzelne Städte oder Gemeinden den Klageweg bestreiten werden. Wir als FREIE WÄHLER vermissen heute auch Fachberater wie z.B. Herrn Dr. Friedrich als Rechtsberater, der für mehrere Gemeinden unterwegs ist. Wir sehen nämlich nur den Klageweg und das natürlich unter Einhaltung der erforderlichen Frist,“ betont Abrahams., (die mittlerweile abgelaufen ist!)
Die Verwaltung sah das anders und argumentierte mit dem Stundensatz von 190 Euro und einem zu erwartenden sechsstelligen Kostenbetrag. Ein Sprecher der SPD meinte sogar, dass die Gemeinde bei Hebungen profitieren würde und ein anderer beruft sich auf die Gutachten der RAG. Die CDU war sich uneins. Zuerst hatten einige Bauchweh beim Geklüngel der RAG und andere mit der Beweispflicht, aber diese wurden von ihrem Fraktionssprecher nach einer Sitzungsunterbrechung wieder auf Linie getrimmt. Die Linke war mal wie üblich mundfaul. Die AfD glänzte durch Abwesenheit. Mehrheitlich entschied man sich somit gegen eine Klage.
Bis dato gibt es 30 Kläger. 13 Städte und Kommunen sowie Stadtwerke, Zweckverbände und unter anderem auch die DB Netz sowie weitere. Seltsam, dass diese alle Gründe gefunden haben, um den weiteren Klageweg zu beschreiten.