So lautet die Überschrift zu diesem Thema der SZ am 27. August 2021

Das Land, vertreten durch das Oberbergamt im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium in seiner Funktion als oberste Wasserbehörde, hat am Donnerstag, den 26.August 2021 die Genehmigung erteilt. Das Umweltministerium mit seinem Umweltminister Jost hat zu Beginn dieses Verfahrens erklärt, dass keine Genehmigung erteilt werde, wenn nicht alle Bedenken für Schäden an Leib und Gut der betreffenden Bürger ausgeschlossen werden könnten.

Prof. Dr. Wagner hat in seinen Gutachten zu diesem Thema, die er im Auftrag der RAG erstellt hat, Schädigungen an Grund und Boden, ja selbst Beeinträchtigungen des Trinkwassers nie völlig ausgeschlossen. Frage: Woher stammen die diversen Gutachten, auf die man sich jetzt angeblich stützen kann?

Wer sich in letzter Zeit vermehrt mit dieser Thematik beschäftigt hat, muss letztlich zu dem Schluss  kommen: Die Proteste von Institutionen, Gemeinden und Bürgern haben nur eine aufschiebende Wirkung. Man kann nur hoffen, dass man am Ende nicht zu dem gleichen Schluss kommen muss wie im Afghanistankrieg: „Wir haben die Lage doch falsch eingeschätzt.“

Hier wird ein so ernstes und eventuell einschneidendes Vorhaben in seiner Entscheidung in die Sommerferien und anschließend in die Wahlkampfzeit gelegt, wo sich viele Gemeinden und Bürger mit anderen Themen beschäftigen, ja beschäftigen müssen. Von der 4.Welle der Pandemie nicht zu reden. Was auffällig ist, wer sich da alles mit solchen Genehmigungsverfahren beschäftigt und für oder dagegen votieren darf. Sind es da nicht auch einige Mitglieder von Aufsichtsgremien der RAG, die der Regierung angehören, wo deren Mandate doch einiges an Konfliktpotential beinhalten? Es wurden Unsummen für Gutachten und Verfahren ausgegeben, mit denen man viele Jahre das Abpumpen des Grubenwassers bestreiten könnte. Hier würden die Milliarden der RAG-Stiftung bessere Verwendung finden für unser Land und seine Bevölkerung als für einige wenige üppige Mandatsentschädigungen als Zubrot zu bezahlen.

Am Donnertag, 23. September wird hierzu eine Gemeinderatssitzung stattfinden.

Beginn: 19:00 Uhr

Ort:       Q.lisse

In dieser Sitzung wird ausschließlich der Tagesordnungspunkt  „ Planfeststellungsbeschluss / Abschlussbetriebsplan“ der RAG zum Grubenwasseranstieg in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf behandelt.

Die Bürgerinnen und Bürger sind hierzu rechtherzlich eingeladen. Wir als FREIE WÄHLER gehen davon aus, dass die Sitzung öffentlich ist.